Zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigt ein Ausländer ein Visum. Es  wird in der deutschen Ausländervertretung (Botschaft oder Konsulat) ausgestellt und muss in der Regel persönlich beantragt werden. Es gibt unterschiedliche Visa für unterschiedliche Ziele.

Welches Visum das richtige ist, richtet sich danach, ob man dauerhaft in Deutschland bleiben will - oder nur vorübergehend zu Besuchs- oder Geschäftszwecken.

Schengenvisum

Das Besuchsvisum heißt jetzt „Schengenvisum“, weil man damit nicht nur Deutschland sondern alle Staaten der EU besuchen darf. Der Aufenthalt ist auf einen kurzen Zeitraum begrenzt. Mit Ablauf des Visums muss man ausreisen. In nur wenigen Fällen kann eine Verlängerung erlangt werden.

nationales Visum

Wer dauerhaft in Deutschland leben will, braucht ein so genanntes „nationales Visum“. Dieses Visum wird von den deutschen Vertretungen im Ausland nur mit Zustimmung der in Deutschland zuständigen  Ausländerbehörde erteilt.

 

Solche Visa werden nur erteilt, wenn im Aufenthaltsgestz der Zweck des Aufenthalts geregelt ist. Wer aus Gründen in Deutschland bleiben will, die das Aufenthaltsgesetz nicht regelt, bekommt auch kein Visum.

Unsere Kanzlei bearbeitet Visaangelegenheiten seit 40 Jahren. Wir sichern zu dass die Anträge sachgerecht gestellt werden und zügig bearbeitet werden können.

Unsere türkischen Mandanten begleiten wir in schwierigen Fällen auch persönlich zu den Visastellen in der Türkei.