Ausweisung und Abschiebung werden oft verwechselt. Rechtlich handelt es sich um zwei verschiedene Dinge. Diese müssen auch unterschiedlich behandelt werden.

Die Ausländerbehörde kündigt sowohl die Ausweisung als auch die Abschiebung schriftlich an und fordert zur Stellungnahme auf. Es empfiehlt sich dringend, mit einem erfahrenem Anwalt eine Stellungnahme vor der Behörde abzugeben. Hier ist vieles zu regeln, was vor Gericht nicht mehr erfolgreich geregelt werden kann.

Ist die Ausweisung erst einmal verfügt und die Abschiebung angekündigt, hilft nur ein Gang vor das Verwaltungsgericht

Seit dem 11.03.2016 hat sich die Rechtslage für straffällige Ausländer drastisch geändert. Teilweise wurde das Ausweisungsrecht für den Betroffenen günstiger gestaltet andererseits aber auch verschärft. In all diesen Fällen ist anwaltliche Hilfe notwendig. Hier gilt mehr denn je: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.