Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist die einzige sichere Möglichkeit, dass der Aufenthalt in Deutschland nicht beendet werden darf. Daher ist es falsch, wenn von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wird.

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist in den letzten Jahren völlig neu geregelt worden. Es sieht folgende Möglichkeiten des Erwerbs vor:

  • Erwerb durch Abstammung
  • Erwerb durch Geburt in Deutschland
  • Erwerb durch Adoption
  • Erwerb durch Einbürgerung
  • Erwerb durch Ersitzung

Wenn es bei dem Verfahren, das man durchaus allein beginnen kann, Schwierigkeiten gibt, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Das Staatsangehörigkeitsgesetz ist ein schwieriges Rechtsgebiet.

Welche Gesetzesfassung gilt, kann für Erwerb und Verlust einer Staatsangehörigkeit oft erheblich sein. In Zweifelsfällen kann ein Feststellungsverfahren erforderlich werden. Es ist in diesen Fällen wichtig, ganz genau zu wissen, bei welchen Behörden diese Verfahren durchgeführt werden.

Auch Kinder ausländischer Staatsbürger können unter gewissen Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Hierfür ist insbesondere die Rechtmäßigkeit, Art und Dauer der Aufenthaltserlaubnis der Eltern von Bedeutung.

Sofern Sie die Einbürgerung oder die doppelte Staatsangehörigkeit begehren, können wir ganz genau klären, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und welche Anforderungen noch erfüllt werden müssen.