Nach längerem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland sollte ein unbefristetes Aufenthaltsrecht angestrebt werden. Nur so kann verhindert werden, dass das Aufenthaltsrecht infolge auftretender Schwierigkeit wie Krankheiten und Arbeitslosigkeit oder auch wegen der Volljährigkeit von Kindern, die bis dahin betreut wurden, verloren geht. 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten ein solches Recht zu erwerben:

  • Niederlassungserlaubnis (ehemals unbefristete Aufenthaltserlaubnis)
  • Daueraufenthaltsrecht EU
  • Daueraufenthaltsrecht nach dem FreizügG EU
  • Daueraufenthaltsrecht für Türken aus dem Assoziationsrecht

Die jeweiligen Voraussetzungen müssen gründlich geprüft werden, um zu vermeiden, dass man mit einer solchen Antragstellung scheitert und sich daraus weitere unangenehme Folgen entwickeln.