Wer kein EU-Staatsbürger ist oder Asyl begehrt, muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erlaubt den Aufenthalt in Deutschland nur für bestimmte Zwecke:

  • Das häufigste Ziel ist der Nachzug zu Familienangehörigen, also zum Ehepartner oder zu den Eltern, aber auch der Eltern zu den Kindern.
  • Wachsende Bedeutung hat der Zuzug, um in Deutschland zu arbeiten – sei es selbständig oder als Arbeitnehmer.
  • Wer in Deutschland studieren will oder eine Ausbildung machen will, braucht ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis zu diesem (Studien-)Zweck.
  • Für viele Menschen ist die humanitäre Aufenthaltserlaubnis ein ganz wichtiges Anliegen. Hier gibt es sehr viele Hindernisse zu überwinden.

Unser Büro hat Mitarbeiter mit Spezialkenntnissen.

Ganz gleich welches aufenthaltsrechtliche Problem zu bearbeiten ist:

Wir zeigen den Weg auf, wie man – wenn die Voraussetzungen vorliegen – eine Aufenthaltserlaubnis erlangt. Von der Berechnung des Lebensunterhalts bis zur Klärung aller erforderlichen Unterlagen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. 

Wir kennen die zuständigen Behörden. Unsere Mitarbeiterin begleitet fast täglich Mandanten zur Ausländerbehörde und sorgen dafür, dass Ihr Anliegen sachgerecht behandelt wird.